Klimaanlage ohne Baubewilligung: Wie eigener Solarstrom die Bürokratie reduziert

Gute Nachrichten für Wohneigentümer: Wer eine Klimaanlage mit selbst erzeugtem Strom betreibt, soll dafür künftig keine Baubewilligung mehr benötigen. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat den Weg dafür freigemacht – wir zeigen, was geplant ist und warum sich Photovoltaik und Kühlung gut ergänzen.

Heisse Sommer gehören auch in der Schweiz längst zum Alltag. Um die eigenen vier Wände kühl zu halten, entscheiden sich immer mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer für eine fest installierte Klimaanlage. Der Weg dorthin führte bisher über ein aufwendiges Baubewilligungsverfahren. Im Kanton Bern zeichnet sich nun eine Vereinfachung ab: Der Grosse Rat hat sich dafür ausgesprochen, effiziente Klimageräte mit eigenem Strom künftig einfacher zuzulassen.

Meldepflicht statt Baubewilligung: Das ist geplant

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat einer entsprechenden Motion knapp zugestimmt – mit 72 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Der Beschluss ist ein Auftrag an die Kantonsregierung: Sie soll die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass leise und energieeffiziente Klimaanlagen, die mit selbst erzeugtem Strom laufen, keine ordentliche Baubewilligung mehr brauchen. An deren Stelle soll eine einfache Meldung bei der Gemeinde treten. Umgesetzt ist die Neuerung damit noch nicht – die konkrete Ausgestaltung steht erst am Anfang.
72
Ja-Stimmen im Grossen Rat – die Motion wurde mit 72 zu 68 knapp angenommen
3
Bedingungen für die Meldepflicht: leise, energieeffizient und mit eigenem Strom betrieben

Warum Solarstrom und Klimaanlagen gut zusammenpassen

Eine Klimaanlage mit der eigenen Photovoltaikanlage zu kombinieren, ergibt energetisch viel Sinn. Genau dann, wenn die Hitze am grössten ist und das Klimagerät am meisten läuft, liefert die Solaranlage am meisten Strom. Der Mittagsstrom, der sonst zu tiefen Tarifen ins Netz fliesst, wird so direkt vor Ort für die Kühlung genutzt. Das erhöht den Eigenverbrauch, entlastet das Stromnetz und senkt Ihre Stromkosten.

In drei Schritten zur Klimaanlage mit eigenem Solarstrom

1

Solarpotenzial prüfen

Klären Sie, ob Ihre Photovoltaikanlage genügend Strom liefert, um ein Klimagerät im Sommer weitgehend mit eigenem Solarstrom zu betreiben.

2

Effizientes Gerät wählen

Setzen Sie auf ein modernes, leises und energieeffizientes Klimagerät – etwa eine Split-Anlage –, das die kantonalen Lärmschutzvorgaben einhält.

3

Meldung statt Baubewilligung

Sobald der Kanton die neuen Regeln festgelegt hat, genügt voraussichtlich eine Meldung bei Ihrer Gemeinde und das vollständige Baubewilligungsverfahren entfällt. Bis dahin gelten die heutigen Vorgaben.

Fragen und Antworten zu Klimaanlagen mit eigenem Solarstrom

Nein. Vorgesehen ist die Erleichterung nur für leise und energieeffiziente Geräte, die mit selbst erzeugtem Strom betrieben werden – in der Regel mit Solarstrom vom eigenen Dach. Herkömmliche oder rein aus dem Netz gespeiste Anlagen sind nicht gemeint.

Ein Datum steht noch nicht fest. Der Grosse Rat hat die Regierung beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten. Erst wenn diese Anpassung vorliegt, tritt die Meldepflicht in Kraft – bis dahin gelten die bisherigen Bewilligungsregeln.

Ja. Der Lärmschutz bleibt in jedem Fall verbindlich. Auch eine meldepflichtige Anlage muss die gesetzlichen Grenzwerte einhalten und darf die Nachbarschaft nicht übermässig stören.

Wer den Umstieg plant, ist mit einer passenden Solaranlage auf dem Dach gut aufgestellt: Sie kühlen im Sommer einen grossen Teil mit selbst produziertem Strom und machen sich unabhängiger von steigenden Strompreisen. Vergleichen Sie dazu unverbindlich mehrere Angebote für Ihr Solarprojekt.

Jetzt Solaranlage planen und clever kühlen

Vergleichen Sie kostenlos unabhängige Solar-Offerten aus Ihrer Region.