Klimaanlage ohne Baubewilligung: Wie eigener Solarstrom die Bürokratie reduziert
Gute Nachrichten für Wohneigentümer: Wer eine Klimaanlage mit selbst erzeugtem Strom betreibt, soll dafür künftig keine Baubewilligung mehr benötigen. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat den Weg dafür freigemacht – wir zeigen, was geplant ist und warum sich Photovoltaik und Kühlung gut ergänzen.
Meldepflicht statt Baubewilligung: Das ist geplant
- 72
- Ja-Stimmen im Grossen Rat – die Motion wurde mit 72 zu 68 knapp angenommen
- 3
- Bedingungen für die Meldepflicht: leise, energieeffizient und mit eigenem Strom betrieben
Warum Solarstrom und Klimaanlagen gut zusammenpassen
In drei Schritten zur Klimaanlage mit eigenem Solarstrom
Solarpotenzial prüfen
Klären Sie, ob Ihre Photovoltaikanlage genügend Strom liefert, um ein Klimagerät im Sommer weitgehend mit eigenem Solarstrom zu betreiben.
Effizientes Gerät wählen
Setzen Sie auf ein modernes, leises und energieeffizientes Klimagerät – etwa eine Split-Anlage –, das die kantonalen Lärmschutzvorgaben einhält.
Meldung statt Baubewilligung
Sobald der Kanton die neuen Regeln festgelegt hat, genügt voraussichtlich eine Meldung bei Ihrer Gemeinde und das vollständige Baubewilligungsverfahren entfällt. Bis dahin gelten die heutigen Vorgaben.
Fragen und Antworten zu Klimaanlagen mit eigenem Solarstrom
Nein. Vorgesehen ist die Erleichterung nur für leise und energieeffiziente Geräte, die mit selbst erzeugtem Strom betrieben werden – in der Regel mit Solarstrom vom eigenen Dach. Herkömmliche oder rein aus dem Netz gespeiste Anlagen sind nicht gemeint.
Ein Datum steht noch nicht fest. Der Grosse Rat hat die Regierung beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten. Erst wenn diese Anpassung vorliegt, tritt die Meldepflicht in Kraft – bis dahin gelten die bisherigen Bewilligungsregeln.
Ja. Der Lärmschutz bleibt in jedem Fall verbindlich. Auch eine meldepflichtige Anlage muss die gesetzlichen Grenzwerte einhalten und darf die Nachbarschaft nicht übermässig stören.
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