Förderungen im Überblick
Einmalvergütung (EIV)
Bis zu CHF 4.300 für Anlagen < 30 kWp
Gemeindespezifische Förderung
Einzelne Gemeinden bieten Zusatzförderungen
Steuerabzug
Investitionskosten zu 100% abzugsfähig
So funktioniert die Solarförderung in Zürich
1. Einmalvergütung (EIV) vom Bund
Die Einmalvergütung ist die wichtigste Förderung für Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Sie wird vom Bund über Pronovo ausbezahlt und beträgt für Anlagen unter 30 kWp bis zu CHF 4.300. Die Höhe richtet sich nach der installierten Leistung:
- Grundbeitrag: CHF 700
- Leistungsbeitrag: CHF 360/kWp (ab 01.04.2025)
- Für integrierte Anlagen: CHF 400/kWp
- Beispiel 6 kWp: CHF 700 + (6 × CHF 360) = CHF 2.860
- Beispiel 10 kWp: CHF 700 + (10 × CHF 360) = CHF 4.300
2. Gemeindespezifische Förderung Zürich
Im Kanton Zürich gibt es keine generelle kantonale Zusatzförderung für Photovoltaikanlagen. Allerdings bieten einzelne Gemeinden attraktive Förderprogramme an. Die Stadt Zürich hat beispielsweise eigene Förderprogramme, und auch andere Gemeinden unterstützen Solaranlagen finanziell.
Balkonkraftwerke: ewz-Kunden erhalten CHF 200 pro Panel für 1- und 2-Panel-Systeme ab 250 W, maximal CHF 400. Prüfen Sie unbedingt die Fördermöglichkeiten Ihrer Wohngemeinde, da diese sehr unterschiedlich sind!
3. Steuervorteile optimal nutzen
In Zürich können Sie die gesamten Investitionskosten Ihrer Solaranlage bei bestehenden Gebäuden von den Steuern abziehen. Bei einem Steuersatz von 30% und einer CHF 20.000 Anlage sparen Sie CHF 6.000 an Steuern!
Wichtig: Der 100% Steuerabzug gilt nur für bestehende Gebäude (je nach Kanton nach 1-5 Jahren). Bei Neubauten zählt die Solaranlage zur Bausumme. Der Steuerabzug kann auf das aktuelle Steuerjahr plus maximal zwei Folgejahre verteilt werden, falls er das steuerbare Einkommen eines Jahres übersteigt.
4. Schritt-für-Schritt zur Förderung
- Offerten einholen: Holen Sie 3-4 Vergleichsofferten von zertifizierten Installateuren ein
- Fördergesuche prüfen: Klären Sie alle verfügbaren Förderungen (Bund, Kanton, Gemeinde)
- Pronovo-Anmeldung: Melden Sie Ihre Anlage vor Baubeginn bei Pronovo an
- Installation: Lassen Sie die Anlage vom Fachbetrieb installieren
- Inbetriebnahme: Nach bestandener Kontrolle wird die Anlage in Betrieb genommen
- Auszahlung: Die Fördergelder werden nach Einreichung aller Unterlagen ausbezahlt
Wichtiger Hinweis
Die hier genannten Fördersätze und Berechnungsbeispiele dienen nur zur Orientierung und können sich jederzeit ändern. Förderprogramme werden regelmässig angepasst und haben begrenzte Budgets. Für verbindliche und aktuelle Informationen zu Förderungen, Tarifen und Konditionen kontaktieren Sie bitte direkt die Solarinstallationsfirmen. Diese kennen die tagesaktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Weiterführende Informationen & offizielle Quellen
- → Pronovo - Offizielle Stelle für Einmalvergütung
- → EnergieSchweiz - Bundesamt für Energie
- → Kanton Zürich - Energieförderung
- → energiefranken.ch - Förderprogramme nach Gemeinde
- → Swissolar - Schweizerischer Fachverband
Stand der Informationen: November 2025. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf den offiziellen Webseiten.
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