Partnervereinbarung
Konditionen für unsere Partnerfirmen im Photovoltaik-Markt.
Stand: aktuelle Fassung · Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen SolCheck und den Partnerfirmen (Photovoltaik-Fachfirmen).
Zweck
SolCheck stellt Kontakte zwischen Bauherren und Fachfirmen im Photovoltaik-Markt her. SolCheck vermittelt die Adressen von interessierten Bauherren mit allen wichtigen Grunddaten an Fachfirmen. SolCheck verrechnet nur die von Partnerfirmen angenommenen Kundenadressen.
Kosten
Damit neue Interessierte die SolCheck-Dienstleistungen austesten können, wird für die erste Kundenadresse keine Entschädigung erhoben. Ab der darauffolgenden Adressvermittlung kostet jede von Ihnen angenommene Anfrage CHF 25.00. Es fallen keine weiteren Kosten an.
Maximaler Verkauf / Konkurrenz
Anfragen von Solar-Bauinteressenten werden nach dem Prinzip «first come, first served» an maximal fünf Partnerfirmen weitergegeben. Wurde eine Anfrage von fünf Partnerfirmen angenommen, gilt sie als «ausverkauft» und kann von keiner weiteren Partnerfirma mehr angenommen werden.
Interne Kommunikation
Adressen von Photovoltaik-Interessenten werden per E-Mail weitergeleitet. Anfragen können anschliessend innert einer angegebenen Frist im Partnerbereich angenommen oder abgelehnt werden. Die von SolCheck eingesetzte Logistik ermittelt den geografisch am besten gelegenen Firmenstandort und/oder den leistungsmässig bestmöglichen SolCheck-Partner. Alle von SolCheck vermittelten Anfragen müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nur zum vorgesehenen Zweck der Offertstellung verwendet werden.
Weitergabe und Weiterverkauf
Die vermittelten Kundenkontakte und -daten dürfen weder ganz noch teilweise an Dritte weitergegeben, weiterverkauft, vermietet oder anderweitig überlassen werden. Sie dürfen ausschliesslich durch die annehmende Partnerfirma und nur zum Zweck der Offertstellung verwendet werden. Ein Verstoss berechtigt SolCheck zur fristlosen Auflösung der Partnerschaft und zur Geltendmachung von Schadenersatz.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung der SolCheck-Dienstleistungen erfolgt monatlich. Sie wird als PDF mit einer detaillierten Abrechnung für alle angenommenen Kundenkontakte gestellt. Unstimmigkeiten bei der Abrechnung müssen umgehend schriftlich (per E-Mail) gemeldet werden. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Trifft die Zahlung nicht innert 45 Tagen nach Rechnungsstellung bei SolCheck ein, wird der Partnerschaftsvertrag per sofort aufgelöst. SolCheck behält sich das Beschreiten des Rechtswegs vor.
Beitritt zur Partnerschaft
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Partner-Anmeldeformulars erklären Sie sich mit dieser Partnervereinbarung einverstanden, und die Partnerschaft tritt in Kraft. Im Partnerbereich können Sie Ihre Firmenwünsche – etwa das gewünschte kantonale Tätigkeitsgebiet – jederzeit anpassen. Ihr Konto wird nach der Registrierung von SolCheck geprüft. SolCheck behält sich das Recht vor, eine Partnerschaftsanfrage abzulehnen, sollten fehlerhafte Angaben gemacht worden sein oder Qualitätsmerkmale sich als ungenügend erweisen.
Auflösen der Partnerschaft
Die Partnerschaft kann jederzeit schriftlich per E-Mail gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt fristlos, das heisst mit sofortiger Wirkung. SolCheck kann den Partnerschaftsvertrag nur auflösen, wenn der Partner die Zusammenarbeit missbräuchlich nutzt, gegen die Berufsethik verstösst oder die Zahlungsvereinbarung nicht einhält.
Weitere Bestimmungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung von SolCheck. Es gilt Schweizer Recht.