Solarförderung Zug: Einmalvergütung & grosszügige Stadt Zug

Solarförderung im Kanton Zug: Einmalvergütung des Bundes von rund CHF 3'600 für eine 10-kWp-Anlage, grosszügiges Förderprogramm der Stadt Zug (PV, Fassade, Speicher) und voller Steuerabzug.

Im Kanton Zug ist die Einmalvergütung (EIV) des Bundes die Basis jeder Förderung – rund CHF 3'600 für eine typische 10-kWp-Anlage. Die Stadt Zug gehört zudem zu den grosszügigsten Gemeinden der Schweiz. Für verbindliche Zahlen lohnt sich ein kostenloser Offertenvergleich mit geprüften Installateuren aus der Region.

Einmalvergütung (EIV) vom Bund – die wichtigste Förderung

Die Einmalvergütung ist die wichtigste Förderung für Photovoltaik in der Schweiz und wird über Pronovo ausbezahlt. Sie besteht heute im Wesentlichen aus einem leistungsabhängigen Beitrag pro Kilowattpeak (der frühere Grundbeitrag ist darin eingerechnet). Für angebaute Kleinanlagen sind das rund CHF 360 pro kWp – eine typische 10-kWp-Anlage erhält also etwa CHF 3'600 (Stand 2025/26). Die Tarife werden jährlich angepasst; die aktuelle Höhe berechnen Sie mit dem Tarifrechner von Pronovo.

KomponenteRichtwert (Stand 2025/26)
Leistungsbeitrag angebaut (2–30 kWp)ca. CHF 360 pro kWp
Leistungsbeitrag dachintegriertca. CHF 400 pro kWp
Anlagen ab 30 kWpca. CHF 300 pro kWp
Beispiel 6 kWp (angebaut)rund CHF 2'160
Beispiel 10 kWp (angebaut)rund CHF 3'600

Kantonale und kommunale Förderung im Kanton Zug

Auf Kantonsebene gibt es keine Direktförderung für Standard-Aufdach-PV – diese deckt die Bundes-Einmalvergütung ab. Die Stadt Zug zählt dafür zu den grosszügigsten Gemeinden der Schweiz:

  • Stadt Zug – Aufdach-PV: Beitrag ergänzend zur Bundes-EIV, max. rund CHF 5'000 pro Anlage (ab 2 kWp).
  • Stadt Zug – Fassaden-PV: max. rund CHF 10'000 pro Anlage; zusätzlich ein Gründach-Bonus von rund CHF 200 pro kWp.
  • Stadt Zug – Batteriespeicher: 20 % der Kosten, max. rund CHF 10'000 (ab 6 kWh, in Kombination mit PV).
  • Weitere Gemeinden: Beiträge für Ihre PLZ auf energiefranken.ch.

Die kumulierte Förderung von Gemeinde und Kanton ist in der Stadt Zug auf rund 30 % der Investitionskosten begrenzt; Neubauten erhalten reduzierte Beiträge.

Rückliefervergütung & Eigenverbrauch

Dominierender Versorger im Kanton ist die WWZ (Wasserwerke Zug). Die Rückliefervergütung für überschüssigen Solarstrom wird jährlich angepasst.

100% Steuerabzug nutzen

Bei bestehenden Gebäuden lassen sich die gesamten Investitionskosten der Solaranlage vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent und einer Anlage von CHF 20'000 sparen Sie so rund CHF 6'000 Steuern. Übersteigt der Abzug das Einkommen eines Jahres, kann er auf das laufende plus maximal zwei Folgejahre verteilt werden. Bei Neubauten zählt die Anlage hingegen zur Bausumme.

Fassaden-Photovoltaik besonders gefördert

Eine Besonderheit der Stadt Zug: Fassaden-PV wird mit dem doppelten Maximalbeitrag gegenüber Aufdach-Anlagen unterstützt. Damit wird gezielt die im Winter ertragsstarke, aber oft teurere Fassaden-Photovoltaik attraktiver.

Lohnt sich eine Solaranlage im Kanton Zug?

Mit Einmalvergütung, Steuerabzug und steigenden Strompreisen amortisiert sich eine gut geplante Photovoltaikanlage in der Regel in 8 bis 12 Jahren – bei einer Lebensdauer von über 25 Jahren. Wie hoch Ihre persönliche Förderung und Rendite im Kanton Zug ausfällt, berechnen Sie unverbindlich mit dem Solarrechner oder Sie fordern direkt eine kostenlose Offerte bei geprüften Installateuren aus Ihrer Region an.

Stand 2025/26 – Angaben ohne Gewähr. Förderbeiträge, Tarife und Programme ändern sich laufend; verbindliche und tagesaktuelle Auskünfte erhalten Sie bei Pronovo, Ihrem Kanton bzw. Ihrer Gemeinde, über energiefranken.ch oder über eine aktuelle Offerte.