Solarförderung Thurgau: Einmalvergütung & Speicherbeitrag

Solarförderung im Kanton Thurgau: Einmalvergütung des Bundes von rund CHF 3'600 für eine 10-kWp-Anlage, kantonaler Batteriespeicher-Beitrag ab 2026 und voller Steuerabzug.

Im Kanton Thurgau ist die Einmalvergütung (EIV) des Bundes die wichtigste Förderung – rund CHF 3'600 für eine typische 10-kWp-Anlage. Seit 2026 fördert der Kanton zusätzlich Batteriespeicher, und die Investitionskosten sind voll steuerlich abziehbar. Für verbindliche Zahlen lohnt sich ein kostenloser Offertenvergleich.

Einmalvergütung (EIV) vom Bund – die wichtigste Förderung

Die Einmalvergütung ist die wichtigste Förderung für Photovoltaik in der Schweiz und wird über Pronovo ausbezahlt. Sie besteht heute im Wesentlichen aus einem leistungsabhängigen Beitrag pro Kilowattpeak (der frühere Grundbeitrag ist darin eingerechnet). Für angebaute Kleinanlagen sind das rund CHF 360 pro kWp – eine typische 10-kWp-Anlage erhält also etwa CHF 3'600 (Stand 2025/26). Die Tarife werden jährlich angepasst; die aktuelle Höhe berechnen Sie mit dem Tarifrechner von Pronovo.

KomponenteRichtwert (Stand 2025/26)
Leistungsbeitrag angebaut (2–30 kWp)ca. CHF 360 pro kWp
Leistungsbeitrag dachintegriertca. CHF 400 pro kWp
Anlagen ab 30 kWpca. CHF 300 pro kWp
Beispiel 6 kWp (angebaut)rund CHF 2'160
Beispiel 10 kWp (angebaut)rund CHF 3'600

Kantonale und kommunale Förderung im Kanton Thurgau

Eine kantonale Zusatzförderung für Standard-Aufdach-PV gibt es im Thurgau nicht; diese wird über die Bundes-Einmalvergütung abgedeckt. Dafür fördert der Kanton seit 2026 wieder Batteriespeicher.

  • Batteriespeicher: Speicher ab 10 kWh Kapazität werden seit 2026 pauschal mit CHF 1'000 unterstützt (Begründung: Netzstabilisierung).
  • Gemeinden: einzelne Gemeinden (z. B. Frauenfeld) haben eigene Programme – Beiträge für Ihre PLZ auf energiefranken.ch.

Rückliefervergütung & Eigenverbrauch

Kantonales Energieunternehmen ist die EKT; daneben versorgen zahlreiche kommunale Werke den Thurgau. Die Vergütung für überschüssigen Solarstrom hängt vom lokalen Elektrizitätswerk ab.

100% Steuerabzug nutzen

Bei bestehenden Gebäuden lassen sich die gesamten Investitionskosten der Solaranlage vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent und einer Anlage von CHF 20'000 sparen Sie so rund CHF 6'000 Steuern. Übersteigt der Abzug das Einkommen eines Jahres, kann er auf das laufende plus maximal zwei Folgejahre verteilt werden. Bei Neubauten zählt die Anlage hingegen zur Bausumme.

Lohnt sich eine Solaranlage im Kanton Thurgau?

Mit Einmalvergütung, Steuerabzug und steigenden Strompreisen amortisiert sich eine gut geplante Photovoltaikanlage in der Regel in 8 bis 12 Jahren – bei einer Lebensdauer von über 25 Jahren. Wie hoch Ihre persönliche Förderung und Rendite im Kanton Thurgau ausfällt, berechnen Sie unverbindlich mit dem Solarrechner oder Sie fordern direkt eine kostenlose Offerte bei geprüften Installateuren aus Ihrer Region an.

Stand 2025/26 – Angaben ohne Gewähr. Förderbeiträge, Tarife und Programme ändern sich laufend; verbindliche und tagesaktuelle Auskünfte erhalten Sie bei Pronovo, Ihrem Kanton bzw. Ihrer Gemeinde, über energiefranken.ch oder über eine aktuelle Offerte.