Solarförderung St. Gallen: Einmalvergütung & Energiefonds
Solarförderung im Kanton St. Gallen: Einmalvergütung des Bundes von rund CHF 3'600 für eine 10-kWp-Anlage, Energiefonds-Zuschuss der Stadt St. Gallen und voller Steuerabzug.
Im Kanton St. Gallen ist die Einmalvergütung (EIV) des Bundes die zentrale Förderung – rund CHF 3'600 für eine typische 10-kWp-Anlage. Einzelne Städte und Gemeinden zahlen Zusatzbeiträge, dazu kommt der vollständige Steuerabzug. Verbindliche Zahlen erhalten Sie am schnellsten über einen kostenlosen Offertenvergleich.
Einmalvergütung (EIV) vom Bund – die wichtigste Förderung
Die Einmalvergütung ist die wichtigste Förderung für Photovoltaik in der Schweiz und wird über Pronovo ausbezahlt. Sie besteht heute im Wesentlichen aus einem leistungsabhängigen Beitrag pro Kilowattpeak (der frühere Grundbeitrag ist darin eingerechnet). Für angebaute Kleinanlagen sind das rund CHF 360 pro kWp – eine typische 10-kWp-Anlage erhält also etwa CHF 3'600 (Stand 2025/26). Die Tarife werden jährlich angepasst; die aktuelle Höhe berechnen Sie mit dem Tarifrechner von Pronovo.
| Komponente | Richtwert (Stand 2025/26) |
|---|---|
| Leistungsbeitrag angebaut (2–30 kWp) | ca. CHF 360 pro kWp |
| Leistungsbeitrag dachintegriert | ca. CHF 400 pro kWp |
| Anlagen ab 30 kWp | ca. CHF 300 pro kWp |
| Beispiel 6 kWp (angebaut) | rund CHF 2'160 |
| Beispiel 10 kWp (angebaut) | rund CHF 3'600 |
Kantonale und kommunale Förderung im Kanton St. Gallen
Eine eigene kantonale Förderung für Standard-Aufdach-PV gibt es im Kanton St. Gallen nicht – diese deckt die Bundes-Einmalvergütung ab. Zusatzbeiträge kommen von einzelnen Städten und Gemeinden.
- Stadt St. Gallen: zahlt aus ihrem Energiefonds einen Zusatzbeitrag für Anlagen von 2 bis unter 100 kW – seit 2025 rund 50 % des Leistungsbeitrags der Bundes-EIV, mit einem Zuschlag bei Kombination mit einer ökologisch wertvollen Dachbegrünung.
- Weitere Gemeinden: aktuelle kommunale Beiträge prüfen Sie für Ihre PLZ auf energiefranken.ch.
Rückliefervergütung & Eigenverbrauch
Den Grossteil des Kantons versorgt die SAK (St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke), die Stadt St. Gallen die St.Galler Stadtwerke. Die Rückliefervergütung legt das jeweilige Werk fest.
100% Steuerabzug nutzen
Bei bestehenden Gebäuden lassen sich die gesamten Investitionskosten der Solaranlage vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent und einer Anlage von CHF 20'000 sparen Sie so rund CHF 6'000 Steuern. Übersteigt der Abzug das Einkommen eines Jahres, kann er auf das laufende plus maximal zwei Folgejahre verteilt werden. Bei Neubauten zählt die Anlage hingegen zur Bausumme.
Keine Solarpflicht für Bestandsbauten
Eine generelle Solarpflicht für bestehende Gebäude hat der St. Galler Kantonsrat abgelehnt – für Bestandsbauten bleibt Photovoltaik freiwillig. Für Neubauten gilt die übliche Pflicht zur Eigenstromerzeugung.
Lohnt sich eine Solaranlage im Kanton St. Gallen?
Mit Einmalvergütung, Steuerabzug und steigenden Strompreisen amortisiert sich eine gut geplante Photovoltaikanlage in der Regel in 8 bis 12 Jahren – bei einer Lebensdauer von über 25 Jahren. Wie hoch Ihre persönliche Förderung und Rendite im Kanton St. Gallen ausfällt, berechnen Sie unverbindlich mit dem Solarrechner oder Sie fordern direkt eine kostenlose Offerte bei geprüften Installateuren aus Ihrer Region an.
Stand 2025/26 – Angaben ohne Gewähr. Förderbeiträge, Tarife und Programme ändern sich laufend; verbindliche und tagesaktuelle Auskünfte erhalten Sie bei Pronovo, Ihrem Kanton bzw. Ihrer Gemeinde, über energiefranken.ch oder über eine aktuelle Offerte.