Solarförderung Luzern: Einmalvergütung & Stadt-Luzern-Beitrag
Photovoltaik-Förderung im Kanton Luzern: Einmalvergütung des Bundes von rund CHF 3'600 für eine 10-kWp-Anlage, städtischer Zusatzbeitrag in Luzern (rund 20 % der EIV) und voller Steuerabzug.
Im Kanton Luzern ist die Einmalvergütung (EIV) des Bundes die wichtigste Förderung – rund CHF 3'600 für eine typische 10-kWp-Anlage. In einzelnen Gemeinden, allen voran der Stadt Luzern, kommen spürbare Zusatzbeiträge hinzu, ebenso der vollständige Steuerabzug. Für verbindliche, tagesaktuelle Zahlen lohnt sich ein kostenloser Offertenvergleich.
Einmalvergütung (EIV) vom Bund – die wichtigste Förderung
Die Einmalvergütung ist die wichtigste Förderung für Photovoltaik in der Schweiz und wird über Pronovo ausbezahlt. Sie besteht heute im Wesentlichen aus einem leistungsabhängigen Beitrag pro Kilowattpeak (der frühere Grundbeitrag ist darin eingerechnet). Für angebaute Kleinanlagen sind das rund CHF 360 pro kWp – eine typische 10-kWp-Anlage erhält also etwa CHF 3'600 (Stand 2025/26). Die Tarife werden jährlich angepasst; die aktuelle Höhe berechnen Sie mit dem Tarifrechner von Pronovo.
| Komponente | Richtwert (Stand 2025/26) |
|---|---|
| Leistungsbeitrag angebaut (2–30 kWp) | ca. CHF 360 pro kWp |
| Leistungsbeitrag dachintegriert | ca. CHF 400 pro kWp |
| Anlagen ab 30 kWp | ca. CHF 300 pro kWp |
| Beispiel 6 kWp (angebaut) | rund CHF 2'160 |
| Beispiel 10 kWp (angebaut) | rund CHF 3'600 |
Kantonale und kommunale Förderung im Kanton Luzern
Standard-Aufdach-Anlagen fördert der Kanton Luzern nicht zusätzlich – das übernimmt die Bundes-Einmalvergütung. Spürbare Zusatzbeiträge gibt es jedoch in einzelnen Gemeinden.
- Stadt Luzern: zahlt zusätzlich zur Bundes-EIV einen städtischen Beitrag von rund 20 % der Einmalvergütung. Dazu kommen Boni, etwa für die Kombination mit einer Dachbegrünung (rund CHF 200 pro kWp) oder für blendfreie Module. Gesuch vor Baubeginn.
- Weitere Gemeinden: etliche Luzerner Gemeinden haben eigene Förderaktionen – die aktuellen Beiträge für Ihre PLZ finden Sie auf energiefranken.ch.
Rückliefervergütung & Eigenverbrauch
Den grössten Teil des Kantons versorgt die CKW (Centralschweizerische Kraftwerke), die Stadt Luzern und Teile der Agglomeration die ewl (Energie Wasser Luzern). Die Rückliefervergütung unterscheidet sich je nach Versorger und Jahr.
100% Steuerabzug nutzen
Bei bestehenden Gebäuden lassen sich die gesamten Investitionskosten der Solaranlage vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent und einer Anlage von CHF 20'000 sparen Sie so rund CHF 6'000 Steuern. Übersteigt der Abzug das Einkommen eines Jahres, kann er auf das laufende plus maximal zwei Folgejahre verteilt werden. Bei Neubauten zählt die Anlage hingegen zur Bausumme.
Neues Energiegesetz seit 2025
Seit dem 1. März 2025 ist das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft: Bei Neubauten und grösseren Dachsanierungen muss das Potenzial zur Stromerzeugung genutzt werden – Photovoltaik wird damit faktisch zum Standard.
Lohnt sich eine Solaranlage im Kanton Luzern?
Mit Einmalvergütung, Steuerabzug und steigenden Strompreisen amortisiert sich eine gut geplante Photovoltaikanlage in der Regel in 8 bis 12 Jahren – bei einer Lebensdauer von über 25 Jahren. Wie hoch Ihre persönliche Förderung und Rendite im Kanton Luzern ausfällt, berechnen Sie unverbindlich mit dem Solarrechner oder Sie fordern direkt eine kostenlose Offerte bei geprüften Installateuren aus Ihrer Region an.
Stand 2025/26 – Angaben ohne Gewähr. Förderbeiträge, Tarife und Programme ändern sich laufend; verbindliche und tagesaktuelle Auskünfte erhalten Sie bei Pronovo, Ihrem Kanton bzw. Ihrer Gemeinde, über energiefranken.ch oder über eine aktuelle Offerte.