Solarförderung Graubünden: Einmalvergütung & Winterstrom-Bonus
Solarförderung im Kanton Graubünden: Einmalvergütung des Bundes plus kantonaler Beitrag für winteroptimierte Anlagen (rund CHF 300–600 pro kWp) und voller Steuerabzug.
Graubünden geht weiter als die meisten Kantone: Zur Einmalvergütung (EIV) des Bundes (rund CHF 3'600 für eine 10-kWp-Anlage) kommt ein kantonaler Beitrag für winteroptimierte, steile Anlagen. Für verbindliche Zahlen lohnt sich ein kostenloser Offertenvergleich mit geprüften Bündner Installateuren.
Einmalvergütung (EIV) vom Bund – die wichtigste Förderung
Die Einmalvergütung ist die wichtigste Förderung für Photovoltaik in der Schweiz und wird über Pronovo ausbezahlt. Sie besteht heute im Wesentlichen aus einem leistungsabhängigen Beitrag pro Kilowattpeak (der frühere Grundbeitrag ist darin eingerechnet). Für angebaute Kleinanlagen sind das rund CHF 360 pro kWp – eine typische 10-kWp-Anlage erhält also etwa CHF 3'600 (Stand 2025/26). Die Tarife werden jährlich angepasst; die aktuelle Höhe berechnen Sie mit dem Tarifrechner von Pronovo.
| Komponente | Richtwert (Stand 2025/26) |
|---|---|
| Leistungsbeitrag angebaut (2–30 kWp) | ca. CHF 360 pro kWp |
| Leistungsbeitrag dachintegriert | ca. CHF 400 pro kWp |
| Anlagen ab 30 kWp | ca. CHF 300 pro kWp |
| Beispiel 6 kWp (angebaut) | rund CHF 2'160 |
| Beispiel 10 kWp (angebaut) | rund CHF 3'600 |
Kantonale und kommunale Förderung im Kanton Graubünden
Zusätzlich zur Bundes-Einmalvergütung zahlt Graubünden einen Beitrag für winteroptimierte Anlagen – also steile Dach- oder Fassadenanlagen, die im Winterhalbjahr viel Strom liefern. Für flache Standard-Aufdach-Anlagen gilt hingegen weiterhin allein die Bundes-EIV.
- Winteroptimierte/steile Anlagen: rund CHF 300 pro kWp; im Rahmen des kantonalen «Green Deal» zeitweise verdoppelt auf bis zu CHF 600 pro kWp.
- Ab 2026: Der Kanton stellt die Förderkriterien um (u. a. ein Winterstrombonus für grössere Anlagen). Die aktuell gültigen Ansätze und Bedingungen bestätigt Ihnen die kantonale Energiefachstelle oder Ihr Installateur; gemeindespezifische Beiträge finden Sie auf energiefranken.ch.
Rückliefervergütung & Eigenverbrauch
Grösster Bündner Versorger ist die Repower; Teile des Kantons versorgt die ewz (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich). Daneben gibt es zahlreiche lokale Werke, weshalb die Rückliefervergütung regional unterschiedlich ausfällt.
100% Steuerabzug nutzen
Bei bestehenden Gebäuden lassen sich die gesamten Investitionskosten der Solaranlage vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent und einer Anlage von CHF 20'000 sparen Sie so rund CHF 6'000 Steuern. Übersteigt der Abzug das Einkommen eines Jahres, kann er auf das laufende plus maximal zwei Folgejahre verteilt werden. Bei Neubauten zählt die Anlage hingegen zur Bausumme.
Vorreiter für alpine Solarkraftwerke
Graubünden ist ein Vorreiter für hochalpine Solarkraftwerke: In Disentis/Mustér entsteht mit der «Ovra Solara Magriel» eine grosse Anlage, die gezielt wertvollen Winterstrom liefern soll. Genau auf solchen Winterstrom zielt auch der kantonale Förderbonus für steile Anlagen.
Lohnt sich eine Solaranlage im Kanton Graubünden?
Mit Einmalvergütung, Steuerabzug und steigenden Strompreisen amortisiert sich eine gut geplante Photovoltaikanlage in der Regel in 8 bis 12 Jahren – bei einer Lebensdauer von über 25 Jahren. Wie hoch Ihre persönliche Förderung und Rendite im Kanton Graubünden ausfällt, berechnen Sie unverbindlich mit dem Solarrechner oder Sie fordern direkt eine kostenlose Offerte bei geprüften Installateuren aus Ihrer Region an.
Stand 2025/26 – Angaben ohne Gewähr. Förderbeiträge, Tarife und Programme ändern sich laufend; verbindliche und tagesaktuelle Auskünfte erhalten Sie bei Pronovo, Ihrem Kanton bzw. Ihrer Gemeinde, über energiefranken.ch oder über eine aktuelle Offerte.